Messtechnische Kontrolle bei Fieberthermometern: Warum Infrarot-Thermometer jedes Jahr geprüft werden müssen


Fieberthermometer gehören zu den unscheinbarsten Medizinprodukten überhaupt – und genau deshalb werden sie bei der Prüfplanung am häufigsten übersehen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer als Einrichtung Fieberthermometer betreibt, muss sie regelmäßig einer messtechnischen Kontrolle (MTK) unterziehen. Und seit Infrarot-Thermometer in Pflegeeinrichtungen und im Rettungsdienst zum Standard geworden sind, gilt für viele Häuser eine Frist, die kaum jemand auf dem Schirm hat: ein Jahr statt zwei.

Was ist eine messtechnische Kontrolle?

Die messtechnische Kontrolle ist in § 15 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt. Bis zur Neufassung der Verordnung, die am 20. Februar 2025 in Kraft getreten ist, war es § 14 – in vielen älteren Dokumenten und QM-Handbüchern steht daher noch die alte Paragrafennummer. Die MTK stellt sicher, dass ein Medizinprodukt mit Messfunktion die zulässigen Fehlergrenzen einhält – dass also ein Thermometer, das 38,5 °C anzeigt, auch tatsächlich 38,5 °C misst.

Das ist keine Formalie. Auf Basis der gemessenen Körpertemperatur werden Entscheidungen getroffen: Verdacht auf Infekt, Antibiotikagabe, Krankenhauseinweisung, im Rettungsdienst die Einschätzung eines septischen Geschehens. Ein Thermometer, das systematisch ein halbes Grad daneben liegt, verfälscht genau diese Entscheidungen – ohne dass es irgendjemandem auffällt. Denn anders als ein defektes Display sieht man einer Messabweichung nichts an.

Welche Produkte MTK-pflichtig sind, legt die Anlage 2 zur MPBetreibV fest. Neben Fieberthermometern stehen dort unter anderem nichtinvasive Blutdruckmessgeräte, Tretkurbelergometer und Therapiedosimeter. Für jede Produktgruppe nennt die Anlage eine verbindliche Frist.

Die entscheidende Unterscheidung: zwei Jahre oder ein Jahr

Bei den Fieberthermometern unterscheidet die Anlage 2 zwei Gruppen – und genau hier liegt der Stolperstein.

Medizinische Elektrothermometer – Frist: 2 Jahre. Das sind die klassischen digitalen Kontaktthermometer mit Messfühler: das Standardthermometer für die axilläre, orale oder rektale Messung, wie es in jeder Praxis, auf jeder Station und in jedem Pflegewagen liegt. Diese Geräte messen direkt am Körper, ihre Messtechnik ist vergleichsweise robust und driftet langsam. Der Verordnungsgeber gesteht ihnen deshalb einen zweijährigen Prüfzyklus zu.

Infrarot-Strahlungsthermometer – Frist: 1 Jahr. Das sind Ohr- und Stirnthermometer, die die Körpertemperatur berührungslos über die Wärmestrahlung des Trommelfells oder der Haut bestimmen. Ihre Messkette ist empfindlicher: Sensor, Optik und Elektronik reagieren stärker auf Alterung, Verschmutzung und mechanische Beanspruchung. Die Folge ist eine halbierte Prüffrist – jedes Jahr eine MTK.

Gegenüberstellung der beiden Gerätegruppen: medizinische Elektrothermometer mit zweijähriger Prüffrist, Infrarot-Strahlungsthermometer mit jährlicher Prüffrist nach Anlage 2 MPBetreibV
Zwei Gerätegruppen, zwei Fristen – die Unterscheidung entscheidet über den gesamten Prüfplan.

Genau diese Gerätegruppe hat sich in den letzten Jahren flächendeckend durchgesetzt: in der Pflege, weil die Messung schnell, hygienisch und für Bewohnerinnen und Bewohner wenig belastend ist; im Rettungsdienst, weil im Einsatz niemand drei Minuten auf ein axilläres Ergebnis warten kann. Wer also seine Thermometer-Flotte von Kontakt- auf Infrarotmessung umgestellt hat, hat damit – oft unbemerkt – auch seinen Prüfzyklus halbiert.

Der typische Fehler in der Praxis

In vielen Einrichtungen läuft es so: Die MTK wird zusammen mit der sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) oder der DGUV-V3-Prüfung im Zwei-Jahres-Rhythmus beauftragt – ein Termin, ein Dienstleister, alle Geräte. Für die Elektrothermometer passt das. Die Infrarot-Thermometer sind damit aber jedes zweite Jahr ein volles Jahr lang ohne gültige messtechnische Kontrolle im Einsatz.

Zeitstrahl über 24 Monate: Elektrothermometer sind im Sammeltermin durchgehend geprüft, Infrarot-Thermometer haben ab Monat 12 zwölf Monate ohne gültige messtechnische Kontrolle
Der Sammeltermin alle zwei Jahre lässt bei Infrarot-Thermometern eine Lücke von zwölf Monaten entstehen.

Das fällt typischerweise erst auf, wenn es unangenehm wird:

  • bei der Begehung durch die zuständige Behörde, die sich das Bestandsverzeichnis und die Prüfplaketten zeigen lässt,
  • beim Qualitätsaudit in der Pflegeeinrichtung,
  • oder im ungünstigsten Fall bei der Aufarbeitung eines Vorkommnisses, wenn die Frage im Raum steht, ob das Messergebnis überhaupt belastbar war.

Der Betrieb eines Medizinprodukts mit überfälliger MTK ist eine Ordnungswidrigkeit – vor allem aber ist er ein Haftungsrisiko, das sich mit einem sauberen Prüfplan vollständig vermeiden lässt.

So läuft die MTK ab – und wer sie durchführen darf

Durchführen dürfen messtechnische Kontrollen die für das Messwesen zuständigen Behörden oder Personen, die die Voraussetzungen der MPBetreibV erfüllen – in der Praxis sind das qualifizierte Medizintechnik-Dienstleister mit rückgeführten Messnormalen. Nach bestandener Kontrolle wird das Gerät mit einem Kennzeichen (Prüfplakette) versehen, aus dem das Jahr der nächsten Kontrolle hervorgeht, und das Ergebnis wird dokumentiert.

Wichtig für die Fristenplanung: Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Gerät in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde. Und: Wird ein Gerät repariert und könnte dabei die Messgenauigkeit beeinflusst worden sein, ist unabhängig von der Frist eine erneute MTK fällig.

Vier Kacheln zur Durchführung der messtechnischen Kontrolle: wer prüfen darf, Kennzeichen mit Jahresangabe, Fristbeginn am Jahresende, erneute MTK nach messrelevanter Reparatur
Vier Punkte, die den Prüfplan tragen – von der Qualifikation des Prüfers bis zur Reparatur.

Checkliste: MTK-Fristen für Fieberthermometer im Griff

  1. Bestandsverzeichnis prüfen: Sind alle Fieberthermometer erfasst – auch die „Schubladen-Geräte“ auf Station, im Rettungswagen und im Nachtdienst-Stützpunkt?
  2. Gerätetyp sauber unterscheiden: Jedes Gerät eindeutig als Elektrothermometer (2 Jahre) oder Infrarot-Strahlungsthermometer (1 Jahr) klassifizieren.
  3. Prüfzyklen trennen: Infrarot-Thermometer in einen jährlichen Prüflauf aufnehmen – nicht im Zwei-Jahres-Paket „mitschwimmen“ lassen.
  4. Plaketten und Dokumentation kontrollieren: Trägt jedes Gerät ein gültiges Kennzeichen mit dem Jahr der nächsten Kontrolle? Ist das Prüfprotokoll abgelegt?
  5. Beschaffung einbeziehen: Bei jedem neuen Thermometer die MTK-Frist direkt bei Inbetriebnahme im Verzeichnis hinterlegen.
Fünf-Punkte-Checkliste zu MTK-Fristen bei Fieberthermometern: Bestandsverzeichnis, Gerätetyp, Prüfzyklen, Plaketten und Dokumentation, Beschaffung
Die fünf Schritte im Überblick – als Kurzfassung für die Besprechung mit der Medizintechnik.

Fazit

Die messtechnische Kontrolle bei Fieberthermometern ist kein Hexenwerk – aber sie verlangt eine Unterscheidung, die in der Praxis häufig untergeht: Standard-Elektrothermometer alle zwei Jahre, Infrarot-Strahlungsthermometer jedes Jahr. Gerade Pflegeeinrichtungen und Rettungsdienste, die auf berührungslose Messung umgestellt haben, sollten ihren Prüfplan jetzt einmal gezielt daraufhin durchsehen.

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Quellen

Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in der Fassung vom 14.02.2025, in Kraft seit 20.02.2025 – § 15 (messtechnische Kontrollen) und Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 1).

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag und die enthaltenen Grafiken wurden mit Unterstützung von KI erstellt und vor Veröffentlichung fachlich durch unser Team geprüft.

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