BEREICH 1 · ARBEITSSCHUTZ
Fachkraft für Arbeitssicherheit — als Aufgabe, die wir komplett übernehmen.
Gestellung externer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG — von der jährlichen Begehung bis zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Spezialisiert auf Gesundheitseinrichtungen und KMU mit überschaubarem Stundenkontingent.
Was Sie bekommen
- Jährliche Begehung Ihrer Räumlichkeiten mit Maßnahmenliste
- Unterstützung beim Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung Betriebsanweisungen und Unterweisungs-Vorlagen
- Ansprechperson bei Anfragen von Berufsgenossenschaft und Aufsicht
- Praxisnahe Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung, Hygiene, PSA
Konditionen für Arztpraxen
ab 65 € pro Monat und Standort. Pauschal — kein Stundenzettel, keine Überraschungen. Die initiale Gefährdungsbeurteilung kalkulieren wir individuell, falls noch keine vorhanden ist.
Für wen das passt
- Kliniken, MVZ, Pflegeheime, Praxen, Sanitätshäuser
- KMU mit ASiG-Pflicht und Bedarf an verlässlicher externer Betreuung
- Einrichtungen, die eine FaSi nicht aus eigenem Stand stellen können oder wollen
Beratung Arbeitsschutz · 30 Min · kostenfrei
Wir prüfen, welche Pflichten konkret bei Ihnen anfallen — und ob unser Pauschalmodell zu Ihnen passt.
Häufige Fragen
Ab wann braucht ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Bestellpflicht nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz gilt ab dem ersten Beschäftigten — nicht erst ab einer bestimmten Betriebsgröße. Wie viel Einsatzzeit nötig ist, richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängt von Betriebsgröße und Gefährdungsgruppe ab. Für Kleinbetriebe ist die alternative bedarfsorientierte Betreuung möglich, bei der Unternehmerpflichten und externe Unterstützung kombiniert werden.
Kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit extern bestellt werden?
Ja, ausdrücklich. § 6 Arbeitssicherheitsgesetz erlaubt die Bestellung eines externen überbetrieblichen Dienstes. Für die meisten Arztpraxen und kleinen Einrichtungen ist das der wirtschaftlichere Weg, weil die erforderliche Einsatzzeit deutlich unter einer Stelle liegt. Für Arztpraxen kostet die Gestellung bei uns ab 65 € pro Monat und Standort, einschließlich jährlicher Begehung, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Erstellung der Betriebsanweisungen.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Beide sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zu bestellen, haben aber verschiedene Aufgaben: Der Betriebsarzt betrachtet die Gesundheit der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsfragen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betrachtet die technische und organisatorische Seite — Arbeitsstätten, Betriebsmittel, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung. Der eine ersetzt den anderen nicht.
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Jeder Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße, nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Die Beurteilung ist zu dokumentieren und bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei fachlich — die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.